ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von York Design
I. Allgemeines
1. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und
unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
stets Vertragsbestandteil werden.
2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug
vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich schriftlich anerkennen.
3. Gegenbestätigungen unserer Kunden mit abweichenden Bedingungen
wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
II. Angebot/Annahme
1. Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen unter dem
Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2. Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit der Übersendung
der Auftragsbestätigung angenommen.
3. Abänderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
III. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung
1. Der Transport erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Kunden.
Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die
Gefahr - auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier Belieferung
- auf den Kunden über.
2. Teillieferungen sind zulässig.
IV. Lieferfrist, -termine, -behinderung, -verzug
1. Um die Einhaltung von Lieferterminen sind wir bemüht.
2. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird uns der Kunde eine
Verlängerung von 3 Wochen einräumen.
3. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang aller für die Ausführung
des Auftrages erforderlichen Daten bei uns, frühestens jedoch
mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
4. Lieferfristen werden unterbrochen, sofern und sobald der
Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
5. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche
die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
z. B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel
, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung verlängern die Lieferfrist
angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände
bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf
die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt. Ist uns eine
Vertragserfüllung innerhalb der verlängerten Lieferfrist nicht
bzw. nur mit unzumutbaren Leistungserschwerungen möglich, so
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche
des Kunden sind in diesem Falle außer in den Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.
6. Setzt uns der Kunde im Falle des Verzuges eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem
Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen ist.
V. Gewährleistung/Schadenersatz
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich
auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkennbare
Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 8 Tagen gerechnet ab Übergabe, verborgene Mängel ab dem
Zeitpunkt der Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich
ist insoweit der Zugang der Anzeige. Läßt der Kunde diese Fristen
verstreichen, so gilt der Liefergegenstand als vertragsgemäß.
Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
2. Transportschäden hat der Kunde in Abweichung von Abs.1 binnen
4 Tagen per Einschreiben/Rückschein spezifiziert gegenüber dem
Transportführer zu rügen, sofern die Rüge nicht bereits bei
Anlieferung erhoben und auf den Frachtpapieren vermerkt wurde.
3. Im Mangelfalle sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung
oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, so ist der
Kunde zur Minderung oder Wandlung des Vertrages berechtigt.
4. Weitergehende Ansprüche, isb. auf Schadenersatz für Folgeschäden,
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder
grob fahrlässig durch uns verursacht.
VI. Preise und Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsdatum
zahlbar, es sei denn es wird im Angebot anders ausgewiesen.
2. Gegenüber unserem Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises ist
die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung
nur mit unbestrittenen oder titulierten Forderungen und Ansprüchen
möglich.
3. Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber,
nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen
trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle
weiteren Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind,
sofort fällig gestellt. Darüber hinaus wird hinsichtlich noch
nicht ausgeführter Aufträge der Kunde vorleistungspflichtig.
Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsabschluß die wirtschaftliche
Situation unseres Kunden wesentlich verschlechtert.
5. Im Verzugsfalle berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über
dem Basiszins nach § 1 DÜG, mindestens aber 9 %. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde
ist berechtigt, uns gegebenenfalls einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen.
6. Bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Konkurs des Kunden
fallen Mengenrabatte, Skonti, etc. weg.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis
zum Eingang aller Zahlungen für Warenlieferungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten nachkommt.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht
gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns
unverzüglich mitzuteilen.
4. Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht,
so sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware
zu verlangen. Der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz.
Das Herausgabeverlangen stellt keinen Rücktritt vom Vertrag
dar. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
5. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung
der Ware erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschließlich
aller Nebenrechte an uns ab.
6. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderungen berechtigt.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe der
abgetretenen Forderungen und die Namen und Anschriften der Wiederkäufer
mitzuteilen.
8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderung
um mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden nach
unserer Wahl zur Freigabe des überschießenden Teils der Sicherheiten
verpflichtet.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern
und uns auf Anforderung die Zahlung der fälligen Prämien nachzuweisen.
VIII. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den in den vorstehenden Abschnitten
getroffenen Vereinbarungen. Sonstige Schadenersatzansprüche,
isb. wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern
und unerlaubter Handlung sind außer in den Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist
Darmstadt.
X. Schlußbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit
der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingungen
sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck
des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen
Interessen am nächsten kommen.
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